Hinweisgeber Schutzgesetz

Einführung einer Hinweisgeber-Struktur  

Aufgrund der Whistleblower-Richtlinie der EU sowie des Hinweisgebergesetzes sind wir als Unternehmen mit min­des­tens 50 Mitarbeiter/innen ver­pflich­tet, eine Meldestelle ein­zu­rich­ten, bei der alle Mitarbeitenden des Unternehmens anonym Straftaten im beruf­li­chen Umfeld und Verstöße gegen Bußgeldtatbestände, die dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit die­nen, anzei­gen kön­nen. Um der Vertraulichkeit best­mög­lich Rechnung zu tra­gen, haben wir kei­ne Person aus unse­rem Unternehmen als Meldestelle benannt, son­dern einen von Berufswegen zur Verschwiegenheit ver­pflich­te­ten Rechtsanwalt. 

Sie kön­nen sich bereits bei ent­spre­chen­den Verdachtsmomenten, auch anonym, an Herrn Rechtsanwalt Ralph Muthers, Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock und Partner mbB (Caspers Mock Anwälte) wen­den. 

Hinweise kön­nen wie folgt über­mit­telt wer­den: 

·                      HACK@caspers-mock.de 

·                      per Telefon unter: 0261 — 404 99 69 

·                      per­sön­lich nach Terminvereinbarung mit Herrn Rechtsanwalt Muthers 

·                      pos­ta­lisch mit dem Vermerk ” persönlich/vertraulich ” auf dem Umschlag 

 

Caspers Mock Anwälte ist gegen­über unse­rem Unternehmen nicht ver­pflich­tet, Namen oder sons­ti­ge Identifizierungsmerkmale mit­zu­tei­len. Vielmehr besteht zu Gunsten des/der mel­den­den Mitarbeiter/s/in eine Schweigepflicht gegen­über unse­rem Unternehmen. Der/die Mitarbeiter/in ent­schei­det selbst über Inhalt und Weitergabe der Informationen. 

 

Kosten für Aufnahme und Bearbeitung des Hinweises hat der/die Hinweisgebende nicht zu tra­gen.